Kölsch, Sabine
Fällt die Kindertagespflegeperson geplant oder kurzfristig aus, stehen viele Eltern und Erziehungsberechtigte vor der Frage, wie sie die Betreuung ihres Kindes und berufliche Verpflichtungen miteinander vereinbaren können. Rechtlich ist gemäß § 23 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII eine andere Betreuungsmöglichkeit in Ausfallzeiten sicherzustellen. Der neu eröffnete Vertretungsstützpunkt „ASB Sonnenwichtel“ bietet in Kooperation mit der Stadt Münster in der Sonnenstraße hierfür eine zuverlässige Ersatzbetreuung an. Hier können während der Ausfallzeiten der regulären Kindertagespflegepersonen bis zu neun Kinder von zwei bis drei vollqualifizierten Kindertagespflegepersonen betreut werden. In dieser Informationsveranstaltung stellen wir Ihnen neben den beiden Kindertagespflegepersonen auch die Rahmenbedingungen und das Konzept des Vertretungsstützpunktes vor. Außerdem erhalten Sie einen Einblick in die Gestaltung der Eingewöhnung, des Tagesablaufes und haben die Möglichkeit, Ihre Fragen zu stellen. Zielgruppe: Erziehungsberechtigte, deren Kinder bei einer Kindertagespflegeperson im eigenen Haushalt, in anderen angemieteten Räumen oder in einer Großtagespflegestelle mit nur einer Kindertagespflegeperson betreut werden und in diesen Bereichen tätige Kindertagespflegepersonen.