Sieverdingbeck-Lewers, Jutta
Nur wenige verfügen über ein formgültiges Testament. Fehlt eine erbrechtliche Vorsorge droht nicht selten ein langwieriger Streit um das Erbe. Um Sicherheit für die Angehörigen zu erreichen und Streitigkeiten von vornherein auszuschließen, ist es sinnvoll, die Erbfolge durch Testament, Erbvertrag oder gemeinschaftliches Testament zu regeln. Voraussetzung hierfür sind Grundkenntnisse über die gesetzliche Erbfolge. Der Vortrag informiert hierüber - aber auch über die verschiedenen Möglichkeiten der erbrechtlichen Gestaltung. Schließlich wird auch der wichtigen Frage nachgegangen, inwieweit sich Schenkungen zu Lebzeiten im Erbfall auswirken können. Die Referentin ist Rechtsanwältin und Notarin und Fachanwältin für Erbrecht und Agrarrecht. Eintritt frei. Keine Anmeldung erforderlich.
Es kann sinnvoll sein, Immobilien, aber auch andere Vermögenswerte bereits zu Lebzeiten auf die Erben zu übertragen. Dafür können sozialrechtliche, steuerrechtliche oder erbrechtliche Gründe sprechen. Der Vortrag zeigt auf, aus welchen Gründen eine Schenkung zu Lebzeiten sinnvoll sein kann. Des Weiteren wird auf die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten eingegangen, was z.B. zu beachten ist, wenn ein Vorbehalt von Rechten wie Nießbrauch oder Wohnrecht erfolgen soll. Abschließend wird als Alternative der Teilverkauf der Immobilie zu Lebzeiten thematisiert. Die Referentin ist Rechtsanwältin und Notarin und Fachanwältin für Erbrecht und Agrarrecht. Eintritt frei. Keine Anmeldung erforderlich.