Sieverdingbeck-Lewers, Jutta
Nur wenige verfügen über ein formgültiges Testament. Fehlt eine erbrechtliche Vorsorge droht nicht selten ein langwieriger Streit um das Erbe. Um Sicherheit für die Angehörigen zu erreichen und Streitigkeiten von vornherein auszuschließen, ist es sinnvoll, die Erbfolge durch Testament, Erbvertrag oder gemeinschaftliches Testament zu regeln. Voraussetzung hierfür sind Grundkenntnisse über die gesetzliche Erbfolge. Der Vortrag informiert hierüber - aber auch über die verschiedenen Möglichkeiten der erbrechtlichen Gestaltung. Schließlich wird auch der wichtigen Frage nachgegangen, inwieweit sich Schenkungen zu Lebzeiten im Erbfall auswirken können. Die Referentin ist Rechtsanwältin und Notarin und Fachanwältin für Erbrecht und Agrarrecht. Eintritt frei. Keine Anmeldung erforderlich.
Es kann sinnvoll sein, Immobilien, aber auch andere Vermögenswerte bereits zu Lebzeiten auf die Erben zu übertragen. Hierfür können sozialrechtliche, steuerrechtliche oder erbrechtliche Gründe sprechen. In dem Vortrag wird dargelegt, aus welchen Gründen, eine lebzeitige Schenkung sinnvoll sein kann. Des Weiteren wird auf die verschiedenen Ausgestaltungsmöglichkeiten eingegangen, was zum Beispiel zu beachten ist, wenn ein Vorbehalt von Rechten, wie z.B. Nießbrauch- oder Wohnrecht, erfolgen soll. Zum Abschluss wird auf das Thema Teilverkauf von Immobilien zu Lebzeiten als Alternative eingegangen. Die Referentin ist Rechtsanwältin und Notarin und Fachanwältin für Erb- und Agrarrecht. Eintritt frei. Keine Anmeldung erforderlich.