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Es kann sinnvoll sein, Immobilien, aber auch andere Vermögenswerte bereits zu Lebzeiten auf die Erben zu übertragen. Hierfür können sozialrechtliche, steuerrechtliche oder erbrechtliche Gründe sprechen. In dem Vortrag wird dargelegt, aus welchen Gründen, eine lebzeitige Schenkung sinnvoll sein kann. Des Weiteren wird auf die verschiedenen Ausgestaltungsmöglichkeiten eingegangen, was zum Beispiel zu beachten ist, wenn ein Vorbehalt von Rechten, wie z.B. Nießbrauch- oder Wohnrecht, erfolgen soll. Zum Abschluss wird auf das Thema Teilverkauf von Immobilien zu Lebzeiten als Alternative eingegangen. Die Referentin ist Rechtsanwältin und Notarin und Fachanwältin für Erb- und Agrarrecht. Eintritt frei. Keine Anmeldung erforderlich.